Masernschutzgesetz
Am 1. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schülerinnen und Schüler wirksam vor Masern zu schützen.
Schülerinnen und Schüler müssen ab sofort ihren Masernschutz gegenüber der Schule, die sie besuchen, nachweisen.
Bei der Umsetzung des Gesetzes wird zwischen Schülerinnen und Schülern unterschieden, die bereits an unserer Schule aufgenommen worden sind, und solchen, die zum kommenden Schuljahr aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:
- Anschreiben an Eltern und volljährige Schüler, die bereits im vergangenen Schuljahr an unserer Schule aufgenommen worden sind.
- Anschreiben an Eltern und volljährige Schüler, die zum kommenden Schuljahr an unserer Schule aufgenommen werden.
- Hier finden Sie ein Merkblatt zum Thema „Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern Immunität nach?“