Zweijährige Berufsfachschulen

Zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule (2BFS) - Wege zum mittleren Bildungsabschluss

Zweijährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Ernährung (2BFH)

Ziele:

Die zweijährige Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Ernährung führt in zwei Jahren zur Fachschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss, der gleichwertig zu einem Realschulabschluss ist).
Als Vollzeitschule werden sowohl eine erweiterte allgemeine Bildung als auch berufsfachliches Grundwissen und berufspraktische Grundkenntnisse vermittelt.
Die zweijährige Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Ernährung eignet sich besonders für Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand, die folgende Berufe anstreben:

- Hauswirtschafter/in
- Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
- Diätassistent/in
- Ernährungsberater/in
- Erzieher/in
- Sozialarbeiter/in
- Fachlehrer/in für musisch-technische Fächer

Mit der Fachschulreife ist ferner die Aufnahme in ein berufliches Gymnasium (z. B. Sozialwissenschaftliches oder Ernährungswissenschaftliche Gymnasium) oder ein Berufskolleg (z. B. Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft) möglich.

Aufnahmevoraussetzung:

(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist
1. der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs,

2. das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges,

3. das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Realschulversetzungsordnung oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note »mangelhaft« erteilt sein darf, oder

4. der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.
(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Realschulversetzungsordnung aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note »befriedigend« erzielt wurde. Darüber hinaus können Bewerber, die auf dem Niveau M der Realschule in die Klasse 9 versetzt wurden, aufgenommen werden, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note “mangelhaft” erteilt sein darf.
(3) Für Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten Absatz 1 Nummer 3 sowie Absatz 2 mit der Maßgabe, dass für den Zweck der Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.

Unterrichtsangebot:

Schuljahr 1

Pflichtbereich
2 Religion/Ethik
2 Geschichte mit Gemeinschaftskunde
3 Deutsch
3 Englisch
3 Mathematik
2 Biologie
5 Berufsfachliche Kompetenz
6 Berufspraktische Kompetenz
2 Sport

Wahlpflichtbereich
2 Chemie
2 Stützunterricht

Schuljahr 2

Pflichtbereich
1 Religion/Ethik
2 Geschichte mit Gemeinschaftskunde
2 Deutsch
4 Englisch
4 Mathematik
2 Biologie
5 Berufsfachliche Kompetenz
6 Berufspraktische Kompetenz
2 Sport

Wahlpflichtbereich
2 Chemie
2 Stützunterricht



Abschluss:

Schriftlich geprüft werden die Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsfachliche Kompetenz. Eine praktische Prüfung findet in Berufspraktischer Kompetenz statt. Die mündliche Prüfung in mindestens einem Fach schließt sich an.
Die zweijährige Berufsfachschule schließt mit der Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) ab.

Anmeldung:

Die Anmeldung für die zweijährige Berufsfachschule erfolgt bis zum 1. März eines jeden Jahres über das Bewerbungsverfahren Online (BewO).

Mehr Beratung und Unterstützung

Beim Berufsinformationstag (BIT) beraten Sie Lehrkräfte und unterstützen Sie bei der Online-Anmeldung. Hier erfahren Sie, den nächsten BIT-Termin und gelangen zur Bit-Website.

Beim Infoabend Mitte Januar jeden Jahres informiert Sie die Abteilungsleitung über die Zweijährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Ernährung. Den genauen Termin des Infoabends finden Sie ab Januar auf dieser Website unter "Home". Sie können ihn auch im Sekretariat erfragen.

Schülerbeförderungskosten:

Informationen zur Regelung der Schülerbeförderungskosten sind im Schulsekretariat erhältlich.

Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner für die zweijährige Berufsfachschule ist Herr Alexander Emmerich (emmerich@hwsbs.de).

Zweijährige Berufsfachschule Gesundheit und Pflege (2BFP)

Ziele:

Die zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege führt in zwei Jahren zur Fachschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss, der gleichwertig zu einem Realschulabschluss ist).
Als Vollzeitschule werden sowohl eine erweiterte allgemeine Bildung als auch berufsfachliches Grundwissen und berufspraktische Grundkenntnisse vermittelt.
Die zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege eignet sich besonders für Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand, die folgende Berufe anstreben, z. B.:

- Pflegeberufe (Pflegefachmann und Pflegefachfrau)

- Medizinische Berufe (z. B. pharmazeutisch-technischer Assistent, medizinisch-technischer Assistent, Diätassistent/-in, Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter).

Mit der Fachschulreife ist ferner die Aufnahme in ein berufliches Gymnasium (z. B. Sozialwissenschaftliches oder Ernährungswissenschaftliche Gymnasium) oder ein Berufskolleg (z. B. Berufskolleg Gesundheit und Pflege) möglich.

Aufnahmevoraussetzung:

(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist

1. der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs,

2. das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges,

3. das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Realschulversetzungsordnung oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note »mangelhaft« erteilt sein darf, oder

4. der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.

(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Realschulversetzungsordnung aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note »befriedigend« erzielt wurde. Darüber hinaus können Bewerber, die auf dem Niveau M der Realschule in die Klasse 9 versetzt wurden, aufgenommen werden, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note “mangelhaft” erteilt sein darf.

(3) Für Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten Absatz 1 Nummer 3 sowie Absatz 2 mit der Maßgabe, dass für den Zweck der Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.

Unterrichtsangebot:
Pflichtbereich    
Allgemeiner Bereich 1. Jahr 2. Jahr
Religionslehre 2 1
Deutsch 3 2
Englisch 3 4
Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2
Sport 2 2
Mathematik 3 4
Biologie oder Chemie oder Physik 2 2

Profilbereich

Fachtheorie    

Berufsfachliche Kompetenz und Projektkompetenz

6 6

- Biologie und Ernährungslehre
- Wirtschaftslehre
- Pflege
- Ernährungslehre (Theorie)

   

 

Fachpraxis    
Berufspraktische Kompetenz 5 5
- Übungen zur Pflege
- Labortechnologie
- Textverarbeitung
- Ernährungslehre (Praxis)
   

 

Wahlpflichtbereich 4 4
Betriebspraktikum
Physik, Chemie, Biologie
Berufliches Vertiefungsfach, z. B. Praxismanagement, Textverarbeitung,
Ernährungslehre und Diätetik
Stützunterricht z. B. Deutsch, Englisch, Mathematik
   
Abschluss:

Schriftlich geprüft werden die Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsfachliche Kompetenz. Eine praktische Prüfung findet in Berufspraktischer Kompetenz statt. Die mündliche Prüfung in mindestens einem Fach schließt sich an.
Die zweijährige Berufsfachschule schließt mit der Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) ab.

Anmeldung:

Die Anmeldung für die zweijährige Berufsfachschule erfolgt bis zum 1. März eines jeden Jahres über das Bewerbungsverfahren Online (BewO).

Mehr Beratung und Unterstützung

Beim Berufsinformationstag (BIT) beraten Sie Lehrkräfte und unterstützen Sie bei der Online-Anmeldung. Hier erfahren Sie, den nächsten BIT-Termin und gelangen zur Bit-Website.

Beim Infoabend Mitte Januar jeden Jahres informiert Sie die Abteilungsleitung über die Zweijährige Berufsfachschule Gesundheit und Pflege. Den genauen Termin des Infoabends finden Sie ab Januar auf dieser Website unter "Home". Sie können ihn auch im Sekretariat erfragen.

Schülerbeförderungskosten:

Informationen zur Regelung der Schülerbeförderungskosten sind im Schulsekretariat erhältlich.

Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner für die zweijährige Berufsfachschule ist Herr Alexander Emmerich (emmerich@hwsbs.de).