: AV LG 1 mündliche Prüfungen
mit Bücherabgabe (wenn möglich, Beschränkung auf Do., 17.07.; im Anschluss an die letzte mündliche Prüfung Feststellung des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsvorsitzenden); Klassenkonferenz mit Beschluss über Härtefälle gemäß § 7, Absätze 6 und 7 der AVD-VO